Master Technomathematik
Studienfachberatung Technomathematik
Prof. Dr. Martin Gugat
gugat@math.fau.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Masterstudiengang Technomathematik
Rechtliche Grundlage für das Masterstudium ist die Prüfungsordnung, die sämtliche Ausführungen unten detailliert erläutert und ergänzt. Zu diesem Studiengang konnte man sich letztmalig zum Sommersemester 2017 ins erste Fachsemester einschreiben. Ab dem Wintersemester 2017/18 bietet das Department Mathematik den neuen englischsprachigen Masterstudiengang Computational and Applied Mathematics (CAM) an.
Studienrichtungen
Das Masterstudium der Technomathematik wird in einer der folgenden Studienrichtungen durchgeführt:
- Modellierung und Simulation
- Optimierung
Grobe Strukturierung des Masterstudiums
Im Laufe des zweijährigen Studiums müssen 120 ECTS-Punkte gemäß folgender Aufteilung gesammelt werden:
- mindestens 30 ECTS-Punkte aus dem Lehrangebot des Departments Mathematik aus der gewählten Studienrichtung,
- mindestens 15 ECTS-Punkte aus dem Lehrangebot des Departments Mathematik aus der anderen Studienrichtung,
- mindestens 30 ECTS-Punkte bis maximal 40 ECTS-Punkte aus dem technischen Wahlfach oder der Informatik,
- ein Hauptseminar mit 5 ECTS-Punkten aus dem Lehrangebot des Departments Mathematik
- maximal 10 ECTS Wahlmodule der Mathematik und
- 30 ECTS-Punkte aus der Masterarbeit in der gewählten Studienrichtung.
Die Prüfungen der Kernmodule sind meist schriftlich, wohingegen die Prüfungen der anderen Mathematik-Module in der Regel mündlich sind. Die Masterarbeit wird von einem Erst- und Zweitkorrektor bewertet.
Studienverlaufspläne
Exemplarische Studienverlaufspläne für jede Studienrichtung:
Mentor
Jede Studentin und jeder Student wählt zu Beginn des Masterstudiums einen Mentor aus dem Lehrkörper des Departments Mathematik aus, mit dem gemeinsam ein Studienkonzept entworfen wird, welches den Studienverlaufsplänen von der Struktur her ähnlich sein sollte. Dieses Konzept muss zusammen mit einer schriftlichen Erklärung der gewünschten Studienrichtung dem Prüfungsamt vorgelegt werden. Ein Wechsel der Studienrichtung ist nur in Ausnahmefällen möglich und in der Regel mit einer Verlängerung des Studiums verbunden. Der Mentor kann, muss aber nicht der spätere Betreuer der Masterarbeit sein.