• Navigation überspringen
  • Zur Navigation
  • Zum Seitenende
Organisationsmenü öffnen Organisationsmenü schließen
Department Mathematik
  • FAUZur zentralen FAU Website
Suche öffnen
  • de
  • en
  • UnivIS
  • StudOn
  • campo
  • CRIS
  • Hilfe im Notfall

Department Mathematik

Menu Menu schließen
  • Department
    • Lehrstühle und Professuren
    • Förderverein
    • Rechnerbetreuung
    • Kontakt und Anreise
    • Pruefungsausschuss
    • Aktuelles
    Portal Department Mathematik
  • Forschung
    • Forschungsprojekte
    • Publikationen
    • Preprint-Reihe Angewandte Mathematik
    Portal Forschung
  • Studium
  • Veranstaltungen
  • Kolloquium
  1. Startseite
  2. Department Mathematik
  3. Prüfungsausschuss Mathematik
  4. Anerkennung von Studienleistungen

Anerkennung von Studienleistungen

Bereichsnavigation: Department Mathematik
  • Lehrstühle und Professuren
  • Prüfungsausschuss Mathematik
    • Hinweise für Studierende
    • Anerkennung von Studienleistungen
    • Anträge auf Verlängerung der Studienzeit oder der GOP-Frist
  • Kolloquium
  • Forschung
  • Felix-Klein-Gebäude
  • Mathematische Sammlung
  • Förderverein
  • Rechnerbetreuung
  • Stellenanzeigen
  • Kontakt und Anreise

Anerkennung von Studienleistungen

Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen

Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen stellen wollen, stellen Sie zunächst fest, ob ein solcher Antrag überhaupt erforderlich ist und ob Sie bereits in dem Studiengang, wo die Studienleistungen angerechnet werden sollen, immatrikuliert sind.

Kein Antrag notwendig:

  • Bei Studienleistungen, die im Master Mathematik, Wirtschaftsmathematik oder CAM angerechnet werden sollen, ist die Studienvereinbarung maßgeblich. Wurden die angegebenen Leistungen an der FAU erbracht und in der Studienvereinbarung von dem Mentor oder der Mentorin und vom Prüfungsausschuss genehmigt, ist in der Regel kein Antrag erforderlich. In diesem Fall erfolgt die Verbuchung direkt im Prüfungsamt.
  • Ausnahme: Wenn an der FAU absolvierte Module für andere Module substituiert werden müssen, erstellen Sie nach Rücksprache mit dem Mentor oder der Mentorin einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen.
  • Betriebspraktikum
    Die Anmeldung zum Betriebspraktikum erfolgt mit dem Anmeldeformular über das Prüfungsamt. Dort sind nach Ende des Praktikums auch die Bescheinigung über das Praktikum und der Praktikumsbericht einzureichen. Beachten Sie:
    • Hinweise zum Betriebspraktikum für BSc Wirtschaftsmathematik
    • Hinweise zum Betriebspraktikum für BSc Mathematik
  • Tutorentätigkeit und Schulung als Schlüsselqualifikation
    Zum Anrechnen einer zweisemesterigen Tutorentätigkeit in Lehrveranstaltungen der Lehreinheit Mathematik und Data Science wenden Sie sich mit den Nachweisen der Tutorentätigkeit und der FBZHL-Tutorenschulung an das Prüfungsamt.

Antrag notwendig:

  • Leistungen, die außerhalb der FAU erbracht wurden
    (z.B. Wechsel der Universität, Auslandsaufenthalte, insbesondere ERASMUS)
  • Leistungen, die in einem anderen Studiengang an der FAU erbracht wurden
    (z.B. Zweitstudium, Studiengangswechsel)

Zuständige Koordinatoren und Koordinatorinnen:

  • BSc und MSc Mathematik: Prof. Dr. Catherine Meusburger
  • BSc und MSc Wirtschaftsmathematik: Prof. Dr. Wolfgang Stummer
  • BSc Technomathematik, MSc CAM: Prof. Dr. Eberhard Bänsch

Vorgehen beim Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen:

  1. Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie in dem Studiengang, in dem Sie die Studienleistungen anrechnen wollen, bereits immatrikuliert sind. Sonst kann das Prüfungsamt Ihre Studienleistungen nicht verbuchen.
  2. Füllen Sie das Antragsformular Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus.
  3. Legen Sie die notwendigen Leistungsnachweise und Unterlagen bei. Diese unterscheiden sich nach Art und Herkunft der Studienleistung und dem Studiengang, in dem die Leistung angerechnet werden soll:
    • Masterstudiengänge Mathematik, Wirtschaftsmathematik, CAM:
      • immer: aktuelle Studienvereinbarung,
      • immer: Leistungsnachweise (Ausdruck aus campo, Transcript etc),
      • Leistungen aus ERASMUS-Aufenthalten: zusätzlich ERASMUS-Studienvereinbarung,
      • Leistungen, die außerhalb der FAU erbracht wurden (nicht ERASMUS): zusätzlich Modulbeschreibungen
    • Bachelorstudiengänge Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Technomathematik:
      • immer: Leistungsnachweise (Ausdruck aus campo, Transcript etc),
      • Leistungen aus ERASMUS-Aufenthalten: zusätzlich ERASMUS-Studienvereinbarung,
      • Leistungen, die außerhalb der FAU erbracht wurden (nicht ERASMUS): zusätzlich Modulbeschreibungen
  4. Überlegen Sie sich, was Sie als welches Modul anrechnen wollen. Hier gibt es oft mehrere Möglichkeiten, und wir müssen wissen, welche Sie wünschen.
    • Sie können beispielsweise die Modulnamen und Modulnummern mit Bleistift in die entsprechenden Spalten im grauen Bereich des Antragsformulars eintragen.
    • Die Liste der Module finden Sie, indem Sie in campo unter Startseite>Modulbeschreibungen anzeigen oder Studienangebot>Modulbeschreibungen>Modulbeschreibungen anzeigen den Abschluss und das Studienfach eingeben und dann die Prüfungsordnung auswählen, nach der Sie studieren. Indem Sie einzelne Module auswählen, können Sie sich die Modulbeschreibungen anzeigen lassen.
    • Bei Studienleistungen für das Nebenfach in den Bachelorstudiengängen Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik müssen Sie immer das gewählte Nebenfach angeben.
  5. Senden Sie den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen und Informationen an den zuständigen Koordinator oder die zuständige Koordinatorin oder bringen Sie ihn in deren Sprechstunde mit.
    • Wenn Sie sich unsicher sind, als was Ihre Studienleistungen angerechnet werden können oder es sich um eine umfangreiche, komplexe Anrechnung handelt, besuchen Sie mit den vollständigen Unterlagen die Sprechstunde des Koordinators oder der Koordinatorin, um dies abzuklären.
    • Wenn Sie im Ausland sind oder noch an einer anderen Universität studieren, können Sie den Koordinator oder die Koordinatorin auch per E-Mail kontaktieren. Achten Sie dann darauf, dass Sie präzise Fragen stellen und alle notwendigen Unterlagen mitschicken.
  6. Nachdem der Koordinator oder die Koordinatorin den Antrag bewilligt hat, reichen Sie den bewilligten Antrag selbst beim Prüfungsamt ein oder er wird von dem Koordinator oder der Koordinatorin an das Prüfungsamt übermittelt. Erstellen Sie zur Sicherheit eine Kopie des bewilligten Antrags und bewahren Sie diese gut auf.

Wie können Sie abschätzen, ob Ihnen Studienleistungen anerkannt werden können?

Dies ist in Paragraph 13 der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der Bachelor-und Masterstudiengänge der Naturwissenschaftlichen Fakultät geregelt. Es kommt dabei darauf an, ob die erworbenen Kompetenzen denen der entsprechenden Lehrveranstaltung an der FAU im Wesentlichen gleich sind.

In der Praxis bewähren sich die folgenden Faustregeln.

  • Studienleistungen aus ERASMUS-Aufenthalten werden wie in der ERASMUS-Studienvereinbarung vereinbart angerechnet. Ein Anrechnungsantrag ist trotzdem notwendig, da die Note umgerechnet werden muss.
  • Studienleistungen aus europäischen Universitäten, die mit ECTS-Punkten versehen sind, werden in der Regel anerkannt, wenn die ECTS-Zahlen der Veranstaltungen und ihr Inhalt mit entsprechenden Modulen in Ihrem Studiengang im Wesentlichen übereinstimmt. Veranstaltungen können dabei auf beiden Seiten gebündelt werden.  Die ECTS addieren sich dabei, und die Noten werden gemittelt bzw. dupliziert.
  • Wenn eine Lehrveranstaltung unter verschiedenen Modulnummern in verschiedenen Studiengängen an der FAU auftritt, kann diese Studienleistung in der Regel bei Wechsel zwischen diesen Studiengängen problemlos angerechnet werden. Dies betrifft beispielsweise gemeinsame Grundvorlesungen verschiedener  Studiengänge und gemeinsame Vorlesungen für BSc Mathematik und Lehramt Gymnasium.
  • Informationen zu den Pflicht- und Wahlmodulen der Mathematikstudiengänge des Departments finden Sie in der Fachprüfungsordnung Ihres Studiengangs.
  • Eine Liste aller Wahl- und Pflichtmodule dieser Mathematikstudiengänge inklusive Nebenfach finden Sie, indem Sie in campo unter Startseite>Modulbeschreibungen anzeigen oder Studienangebot>Modulbeschreibungen>Modulbeschreibungen anzeigen den Abschluss und Studiengang eingeben und dann die relevante Prüfungsordnung auswählen, nach der sie studieren. Wenn Sie in einen Studiengang an der FAU wechseln, ist das in der Regel die jüngste der vorhandenen Prüfungsordnungen.

Wie kann sichergestellt werden, dass Ihr Antrag effizient bearbeitet werden kann?

  • Bei Studiengangswechsel oder Wechsel der Universität müssen Sie sich zuerst in den entsprechenden Studiengang immatrikulieren und dann den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen stellen.
  • Klären Sie zunächst, ob Ihr Anliegen überhaupt einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen benötigt. Manche Probleme sind technischer Natur oder IT-bedingt und lassen sich dann direkt im Prüfungsamt klären.
  • Wenn Sie die Hilfe eines Koordinators oder einer Koordinatorin bei einem Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen benötigen, suchen Sie bitte die Sprechstunde auf und bringen Sie alle nötigen Unterlagen und ein Antragsformular mit.
  • Der Antrag und die Unterlagen müssen vollständig sein und die notwendigen Informationen enthalten. Achten Sie darauf, dass alle notwendigen Anlagen beiliegen. Geben Sie für Anträge im BSc Ihr Nebenfach an. Geben Sie an, als was Sie ein gegebenes Modul anrechnen wollen.
  • Antworten Sie zeitnah auf Rückfragen der Koordinatoren oder Koordinatorinnen oder des Prüfungsamts.
  • Anträge werden erst nach Bewilligung durch den Koordinator oder die Koordinatorin im Prüfungsamt eingereicht. Das Prüfungsamt kann wenig mit nicht bewilligten Anträgen anfangen, die dort in den Briefkasten geworfen werden. Diese irren dann per Hauspost zwischen dem Department Mathematik und dem Prüfungsamt hin  und her, und die Anrechnung verzögert sich entsprechend.
Friedrich-Alexander-Universität
Department Mathematik

Cauerstraße 11
91058 Erlangen
  • Kontakt und Anreise
  • Interner Bereich
  • Mitarbeitende A-Z
  • Impressum
  • Datenschutz
  • DE/EN
  • RSS Feed
Nach oben