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Hinweise für Studierende

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Hinweise für Studierende

Informieren Sie sich

Informieren Sie sich frühzeitig über die Anforderungen und Regelungen Ihres Studiengangs und Ihrer Prüfungen. Verlassen Sie sich dabei nicht auf die Aussagen anderer Studierender, sondern nutzen Sie die folgenden Quellen.

  • Die Fachprüfungsordnung Ihres Studiengangs enthält unter anderem Informationen über die Pflicht- und Wahlmodule Ihres Studiengangs, einen Musterstudienplan, der Ihnen hilft, Ihr Studium sinnvoll zu organisieren, sowie Informationen zu Studiendauer, Prüfungen wie die GOP und Abschlussarbeiten. Zusätzlich ist für Sie auch die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung der Bachelor-und Masterstudiengänge der Naturwissenschaftlichen Fakultät relevant.
  • Informationen zur Organisation Ihres Studiums, zur Prüfungsanmeldung, zu den möglichen Nebenfächern in den Bachelorstudiengängen sowie den Vertiefungsrichtungen in den Masterstudiengängen erhalten Sie auf den Informationsseiten der Studienberatungen:
    • Studienfachberatung BSc Mathematik
    • Studienfachberatung MSc Mathematik
    • Studienfachberatung  BSc Technomathematik
    • Studienfachberatung CAM
    • Studienfachberatung BSc Wirtschaftsmathematik
    • Studienfachberatung MSc Wirtschaftsmathematik
  • Modulbeschreibungen, die auch die erforderlichen Vorkenntnisse und Literaturhinweise enthalten, finden Sie in campo, indem Sie das entsprechende Modul aufrufen. Auf den Webseite der Studienberatung BSc Mathematik und der Studienberatung MSc Mathematik finden Sie Anleitungen zum Anzeigen der Haupt- und Nebenfachmodule, zum Aufrufen der Modulbeschreibungen und zur Prüfungsanmeldung und Notenverbuchung  in den nicht-mathematischen Modulen im MSc Mathematik.
  • Auf der Webseite des Prüfungsamts erhalten sie allgemeine Informationen zu Prüfungen an der FAU. Auf der Webseite des Prüfungsamts der naturwissenschaftlichen Fakultät finden Sie Informationen zum Anmeldezeitraum für Modulprüfungen, zur Prüfungsanmeldung, zum krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt, allgemeine Antragsformulare, studiengangsspezifische Antragsformulare sowie die zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen.
  • Überprüfen Sie regelmäßig, ob die von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ordnungsgemäß in campo verbucht wurden. Ist das nicht der Fall, kontaktieren Sie bitte die zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen im Prüfungsamt. Überprüfen Sie auch die Ihnen ausgestellte Zeugnisse direkt auf Korrektheit und melden Sie Fehler an die zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen im Prüfungsamt.

Lassen Sie sich beraten

Sitzen Sie Probleme und Schwierigkeiten in Ihrem Studium nicht aus, sondern gehen Sie sie frühzeitig an und lassen Sie sich dazu beraten. Wenn Sie durch eine chronische Krankheit oder eine Behinderung in Ihrem Studium beeinträchtigt sind, besteht die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Im Fall einer Schwangerschaft gelten entsprechende Regeln zum Mutterschutz im Studium. Beratungsangebote und praktische Hilfen für Studierende mit Kind bietet der Familienservice. Auch für Studierende in erster Generation und internationale Studierende gibt es entsprechende Unterstützungsangebote.

  • Nicht-fachspezifische Beratung und Informationen erhalten Sie im Studierenden-Service-Center (SSC) der Lehreinheit Mathematik und Data Science, das Sie auch an Beratungsstellen der FAU weitervermittelt. Dieses ist als erste Anlaufstelle immer sinnvoll, wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich wenden sollen.
  • Nutzen Sie die Studienfachberatungen der einzelnen Studiengänge:
    • Studienfachberatung BSc Mathematik: Prof. Dr. Christoph Richard
    • Studienfachberatung MSc Mathematik: Prof. Dr. Christoph Richard
    • Studienfachberatung  BSc Technomathematik: Prof. Dr. Martin Gugat
    • Studienfachberatung CAM: Prof. Dr. Serge Kräutle
    • Studienfachberatung BSc Wirtschaftsmathematik: Dr. Dieter Weninger
    • Studienfachberatung MSc Wirtschaftsmathematik: Dr. Dieter Weninger
  • In den Masterstudiengängen ist Ihre erste Anlaufstelle Ihr Mentor oder Ihre Mentorin.  Mit diesen erstellen Sie direkt zu Beginn des Masterstudiums eine Studienvereinbarung, die dem Prüfungsamt vor der ersten im Masterstudium abgelegten Prüfung bewilligt vorliegen muss. Wenn diese im Masterstudium aktualisiert wird, muss die neue Studienvereinbarung dem Prüfungsamt bewilligt vorliegen, bevor die von den Änderungen betroffenen Prüfungen stattfinden. Dies ist keine lästige Pflichtübung, sondern hilft Ihnen, Ihr Masterstudium sinnvoll zu strukturieren und zu organisieren.

Prüfungsunfähigkeit

Prüfungsunfähigkeit bedeutet, dass Sie wegen Krankheit oder sonstigen gravierenden Umständen so stark beeinträchtigt sind, dass eine Prüfung keine aussagekräftige Beurteilung Ihrer Leistung mehr ermöglicht.

Prüfungsunfähigkeit muss vor der Prüfung  bekannt und geltend gemacht werden, und Sie dürfen bei Prüfungsunfähigkeit die Prüfung nicht ablegen. Nahmen Sie an der Prüfung teil, obwohl Sie prüfungsunfähig sind, ist eine nachträgliche Annullierung der Prüfung nicht möglich. Eine Ausnahme ist eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit, die erst während der Prüfung auftritt. In diesem Fall muss die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit durch ein vertrauensärztliches Attest belegt werden, das bestimmte Anforderungen erfüllen muss.

Sofern Sie nicht (mehr) regulär von der Prüfung zurücktreten können, müssen Sie eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit dem Prüfungsamt vor Beginn der Prüfung anzeigen. Sie benötigen dann  ein ärztliches Attest, welches bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Lesen Sie die Hinweise und Merkblätter des Prüfungsamts.

Sofern Sie nicht (mehr) regulär von der Prüfung zurücktreten können, müssen Sie auch eine nicht krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit dem Prüfungsamt vor Beginn der Prüfung anzeigen, etwa indem Sie das Prüfungsamt per E-Mail kontaktieren. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Prüfungsunfähigkeit nur bei wirklich gravierenden Umständen gegeben sein kann, die Sie nicht zu vertreten haben.  Sie müssen die gravierenden Umstände angeben und nachweisen.

Allgemeine Lebensprobleme wie Stress, Nervosität vor Prüfungen, Schwierigkeiten, sich zum Lernen zu motivieren, Beziehungsprobleme oder Auseinandersetzungen im sozialen Umfeld zählen nicht dazu. Auch Probleme, die schon vor Ende der Rücktrittsfrist unverändert bestanden, stellen keinen plausiblen Grund dar.

Wenn sich abzeichnet, dass Sie durch längerfristig bestehende Krankheiten, Probleme oder Umstände einen großen Teil eines Semesters nicht regulär studieren werden können, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen. Hier ist eventuell eine Beurlaubung sinnvoll. Kontaktieren Sie das Studierenden-Service-Center (SSC) und in Masterstudiengängen Ihren Mentor oder Ihre Mentorin.

Verlängerung der Studienzeit oder GOP-Frist

Sie sollten es möglichst vermeiden, einen Antrag auf Verlängerung der Studienzeit oder der GOP-Frist stellen zu müssen. Die rechtlichen Hürden für die Bewilligung eines solchen Antrags sind hoch. Informieren Sie sich frühzeitig über Fristen, planen Sie realistisch, wie viel Zeit Sie für einzelne Teile des Studiums benötigen werden und wie viele ECTS Punkte Sie in einem gegebenen Semester schaffen können. Reizen Sie Fristen nicht voll aus, und planen Sie Puffer ein.  Längerfristige Probleme, etwa durch Prüfungsängste oder finanzielle Schwierigkeiten, sollten Sie frühzeitig angehen, nicht erst dann, wenn Sie die Höchststudiendauer oder GOP-Frist zu überschreiten drohen. Nutzen Sie dazu die oben genannten Informationsquellen und Beratungsangebote. Hinweise zur Antragsstellung finden Sie auf der Unterseite Anträge auf Verlängerung der Studienzeit oder der GOP-Frist.

Annulierung von Prüfungen

Eine Annulierung von Prüfungen kommt nur in extremen Ausnahmefällen in Frage, etwa bei einer Prüfung mit gravierenden Mängeln oder bei einer vor und während der Prüfung nicht zu erkennenden Prüfungsunfähigkeit.  Daher gibt es kein spezielles Antragsformular für die Annulierung einer Prüfung. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall bitte zunächst den Prüfungsausschuss.

 

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